1977: strafverfügung wegen verteilens von flugschriften

Early Conflicts. Beispiel: das Verteilen von Gedichtzetteln im öffentlichen Raum, Österreich, Deutschland, Schweiz, Holland 1974-78.
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Strafverfügung

Bundespolizeidirektion Wien
Bezirkskommissariat Landstraße
3, Juchgasse 19 / Tel. 72 61 88

Zustellung zu eigenen Händen!
Wien, am 16. 5. 1977
AZ. Pst 5571-La/77 Dr. Schw.

An Herrn Christian Hintze, Student, in 1060 Wien, Esterhazygasse 21/21

Sie haben am 2. 4. 1977 um 19.20 Uhr in Wien 3., Lisztstrasse 1 vor dem Akademie-Theater durch Verteilen von Druckschriften den Fußgängerverkehr behindert und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99(3) a. i. V. mit § 78 lit c StVO begangen.

Gemäß § 99(3) a StVO wird gegen Sie in Anwendung des § 47 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 eine Geldstrafe von 250.- Schilling verhängt.
Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von 24 Stunden.

Gegen diese Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich, telegraphisch oder mündlich beim Amte Einspruch erheben. Im Einspruch können Sie sich rechtfertigen und zugleich die Ihrer Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen.
Wird kein Einspruch erhoben, so haben Sie binnen 7 tagen nach Ablauf der Einspruchsfrist den Strafbetrag und die Barauslagen mittels beiliegenden Erlagscheines einzusenden oder unter Vorweisung der Strafverfügung bei diesem Amte einzuzahlen, widrigens die zwangsweise Eintreibung veranlaßt werden würde.

(Stempel mit Titel und Namen des Verantwortlichen)